Wunsch-Ultraschall ab 2021 verboten

Seit vielen Jahren warnen Ultraschall-Kritiker vor zu häufigen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, denn sie könnten schädlich sein bzw. ihre Harmlosigkeit wurde nie wirklich bewiesen. Offiziell jedoch hiess es stets – insbesondere von Seiten der durchführenden Ärzte – Ultraschalluntersuchungen seien für das Ungeborene vollkommen harmlos und aus Sicherheitsgründen auch unbedingt erforderlich.

Nun hat sich das Blatt gewendet: Ab 2021 sind notwendige, also vom Arzt angeordnete Ultraschalluntersuchungen zwar noch weiterhin zulässig. Jedoch wird der Wunsch-Ultraschall – auch Baby-TV oder Babywatching genannt – ab 2021 gesetzeswidrig sein. Denn man weiss es also tatsächlich nicht genau, ob der Ultraschall so harmlos ist, wie den werdenden Müttern seit Jahrzehnten eingeredet wird.

Es gibt derzeit keine eindeutigen Hinweise darauf, dass das Ungeborene durch eine Ultraschalluntersuchung in irgendeiner Weise geschädigt wird. Allerdings gibt es auch keine Belege dafür, dass Ultraschalluntersuchungen vollkommen harmlos sind. Denn niemand kann ausschliessen, dass es nicht doch zu subtilen Schädigungen kommt, die man nur noch nicht nachweisen konnte und die vielleicht dazu führen könnten, dass das Kind beispielsweise im Erwachsenenalter einmal eher an dieser oder jener Krankheit erkranken wird.

Daher gilt: Man sollte nur so oft wie nötig eine Ultraschalluntersuchung durchführen lassen und überflüssige Ultraschall-Babywatchings in jedem Fall unterlassen. Auch sollten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft ausschliesslich von Ärzten mit entsprechender Fachkompetenz durchgeführt werden.

Werdende Mütter, die bislang Ultraschalluntersuchungen ablehnten, galten bis vor kurzem noch als verantwortungslos oder aber als hysterisch, weil sie Gefahren sahen, wo angeblich gar keine waren. Mit einem Mal aber gelten diese Frauen als sehr vorausschauend und werden künftig in ihrer Entscheidung sicher auch von ihrem Arzt unterstützt werden.